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Hünique
Aeschstrasse 179
8123 Ebmatingen

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Hünique — Nachlassplanung Schweiz
Nachlassplanung · Schweiz

Herzlich
Willkommen
bei Hünique

Ihre Spezialisten in Nachlassplanung — diskret, unabhängig und professionell.

100%
Unabhängig
CH
Schweizweit
Diskret
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Unsere Dienstleistungen

Was wir
für Sie tun

Als unabhängige Spezialisten begleiten wir Sie kompetent und diskret durch alle Fragen der Nachlassplanung.

Kontakt aufnehmen
01
Willensvollstreckungen und Erbteilungen
Professionelle, diskrete und rasche Abwicklung von Erbteilungsmandaten als unabhängige Instanz unter Mitwirkung der Erben.
02
Beratungen im Ehegüter- und Erbrecht
Umfassende, individuelle und kompetente Beratung in allen Fragen des Ehegüter- und Erbrechts.
03
Abfassen von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
Massgeschneiderte Testamente, Ehe-, Konkubinats- und Erbverträge für Ihre individuellen Bedürfnisse.
04
Planung von lebzeitigen Abtretungen und Schenkungen
Grundstückabtretungs-, Darlehens- und Schenkungsverträge — rechtlich einwandfrei und wirtschaftlich vorteilhaft.
05
Erbschafts- und Schenkungsrecht
Wirtschaftlich vorteilhafte und rechtlich korrekte Lösungen im Erbschafts- und Schenkungsrecht.
06
Ausarbeitung und Betreuung von Vorsorgeaufträgen
Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen und komplexe Firmennachfolgefragen ganzheitlich begleitet.
Dienstleistungen

Professionelle
Nachlassabwicklung

Die Nachlassabwicklung kann eine komplexe und emotionale Angelegenheit sein. Als Willensvollstrecker ist es unsere Aufgabe, Sie in dieser wichtigen Phase zu entlasten — präzise und respektvoll.

Erbteilungen
01
Erbteilungen
Professionelle, diskrete Abwicklung von Erbteilungsmandaten.

Unser Fachwissen und unsere Erfahrung, gepaart mit hoher Sozialkompetenz, garantieren Ihnen eine professionelle, diskrete und rasche Abwicklung. Als Willensvollstrecker setzen wir den testamentarischen Willen als unabhängige Instanz unter Mitwirkung der Erben um. Im Auftrag der Erben übernehmen wir Erbteilungsmandate und helfen auf diese Weise, Kosten zu sparen.
Nachfolgeregelung
02
Nachfolgeregelung
Massgeschneiderte Testamente, Ehe- und Erbverträge.

Wir Spezialisten von Hünique beraten Sie umfassend, individuell und sehr kompetent in allen Fragen des Ehegüter- und Erbrechts. Wir erarbeiten Testamente, Ehe-, Konkubinats- und Erbverträge sowie lebzeitige Grundstückabtretungs-, Darlehens- und Schenkungsverträge. Ebenso unterstützen wir bei komplexen Firmennachfolgefragen.
Vermittlungen
03
Vermittlungen
Die grösste Datenbank qualifizierter Spezialisten der Schweiz.

Wir verfügen über die grösste Datenbank an qualifizierten Willensvollstreckern, Beiständen, Anwälten und Notaren. Diese umfassende Auswahl ermöglicht es uns, Ihnen genau den Spezialisten zur Seite zu stellen, der optimal zu Ihrer individuellen Situation passt. Alle Angaben streng vertraulich.

Über uns

Willkommen bei Hünique – Ihrem kompetenten Partner für Erbteilung, Nachlassplanung und Vermittlung.

Wir begleiten Sie mit Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen durch alle Phasen der Nachlassregelung. Unser Ziel ist es, komplexe erbrechtliche und familiäre Fragen transparent, fair und zukunftsorientiert zu lösen.

Als unabhängige und neutrale Instanz unterstützen wir Erben, Erbengemeinschaften und Familien bei der gerechten Aufteilung von Vermögenswerten, der vorausschauenden Gestaltung von Nachlässen und der Vermittlung in schwierigen Entscheidungssituationen. Dabei verbinden wir juristische, steuerliche und emotionale Aspekte zu einem ganzheitlichen Ansatz.

Diskretion, Vertrauen und Klarheit stehen bei uns an erster Stelle. Mit einem Netzwerk aus erfahrenen Fachleuten – darunter Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Mediatoren – bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Hünique – Ihr Partner für faire Lösungen, nachhaltige Planung und ein gutes Gefühl in Erbangelegenheiten.

I
Unabhängig & Neutral
Als neutrale Instanz ausschliesslich Ihren Interessen verpflichtet — ohne Interessenkonflikte.
II
Ganzheitlicher Ansatz
Juristische, steuerliche und emotionale Aspekte zu einem umfassenden Ansatz verbunden.
III
Diskretion
Alle von Ihnen übermittelten Angaben werden streng vertraulich und mit höchster Diskretion behandelt.
IV
Netzwerk Experten
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Mediatoren — das grösste Netzwerk der Schweiz.
Wichtige Informationen

Warum professionelle Nachlassplanung entscheidend ist

Erfahren Sie mehr über die Bedeutung einer professionellen Nachlassplanung und warum es entscheidend ist, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Mehr erfahren
Netzwerk

Die grösste Datenbank qualifizierter Spezialisten

Wir verfügen über die grösste Datenbank an qualifizierten Willensvollstreckern, Beiständen, Anwälten und Notaren der Schweiz.

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Informationen

Informationen

Umfassende Informationen zu den wichtigsten Themen rund um Vorsorge, Erbrecht und Nachlassplanung — präzise und rechtlich aktuell.

ZGB & OR
Zivilgesetzbuch & Obligationenrecht

Die massgeblichen Schweizer Gesetzestexte als offizielle PDFs zum Download.

Analysen & Visualisierungen
Gesetzliche Erbfolge — Stammbaum nach Schweizer Recht (ZGB)
Stammbaum der gesetzlichen Erbfolge
Vererbende Person
Verheiratete/r Partner/in
Erste Priorität (1. Parentel)
Zweite Priorität (2. Parentel)
Dritte Priorität (3. Parentel)
Kein Erbrecht

Erbfolge nach ZGB Art. 457–466

Analyse A — Erbquoten bei Ehepartner
Gesetzlich vs. testamentarisch optimiert
Erbquoten Ehepartner gesetzlich
Erbquoten Ehepartner testamentarisch
Ehepartner/in
Kinder
Eltern / Geschwister
Frei verfügbar

Links: gesetzlich · Rechts: testamentarisch optimiert

Beim Ehepartner zeigt sich: eine testamentarische Regelung vergrössert den frei verfügbaren Teil und sichert den überlebenden Partner besser ab.

Analyse B — Erbquoten im Konkubinat
Ohne Testament erhält der Konkubinatspartner nichts
Konkubinat gesetzlich
Konkubinat testamentarisch
Konkubinatspartner/in
Kinder
Eltern / Geschwister
Frei verfügbar

Links: gesetzlich · Rechts: mit testamentarischer Absicherung

Konkubinatspartner haben nach Schweizer Recht kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erbt der Partner nichts.

Analyse C — Erbquoten ohne Partner
Aufteilung zwischen Kindern und Eltern
Ohne Partner Kinder
Ohne Partner Eltern
Kinder (1. Parentel)
Eltern (2. Parentel)
Frei verfügbar

Erbquoten ohne überlebenden Partner

Verstirbt eine Person ohne Ehe- oder eingetragenen Partner, erben die Kinder (1. Parentel) den gesamten Nachlass. Ohne Kinder treten Eltern (2. Parentel) als Erben ein.

Güterrecht — Gütergemeinschaft vs. Gütertrennung
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Eigentum Person 1
Eigentum Person 2
Gemeinsames Gut

Links: Gütergemeinschaft (50/50) · Rechts: Gütertrennung (je 100%)

Bei der Gütergemeinschaft wird die gemeinsame Errungenschaft im Todesfall halbiert. Bei der Gütertrennung fällt nur das eigene Vermögen in die Erbmasse.

Erbrechtsreform — Pflichtteile vor und nach 01.01.2023
Kinder / Ehe- und eingetragene Partner / Eltern
Erbrechtsreform 2023
Vor 01.01.2023
Seit 01.01.2023
Pflichtteil (geschützt)
Frei verfügbar

Pflichtteile nach ZGB Art. 470–480

Erbrechtsreform 01.01.2023: Pflichtteile der Nachkommen von ¾ auf ½ reduziert. Pflichtteil der Eltern vollständig abgeschafft.

Falls Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sind, selbstständig und urteilsfähig zu handeln – sei es infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder altersbedingt – benötigen Sie eine Vertretung. Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, übernimmt die KESB von Gesetzes wegen die Vertretung.

Ihre Möglichkeiten mit einem Vorsorgeauftrag

  • Persönliche & vermögensrechtliche Angelegenheiten (z.B. Wohnungsfragen, Post, Vermögensverwaltung)
  • Rechtliche Vertretung (z.B. bei Steuererklärungen)
  • Medizinische Entscheidungen

Formvorschriften

Der Vorsorgeauftrag muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Alternativ können Sie ihn durch eine Notarin oder einen Notar öffentlich beurkunden lassen.

Tipp: Aufgrund seiner hohen Bedeutung empfiehlt es sich, den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes registrieren zu lassen.

In einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft besteht stets ein Erbanspruch. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Güterstand und allfälligen vertraglichen Abmachungen ab. Vor der erbrechtlichen Verteilung erfolgt die güterrechtliche Auseinandersetzung.

Güterstand 1: Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher Standard)

Das Eigengut jeder Person bleibt ihr Eigentum. Die Errungenschaft wird im Todesfall halbiert: Eine Hälfte erhält der überlebende Partner, die andere fällt in die Erbmasse.

Güterstand 2: Gütergemeinschaft

Grundsätzlich ist alles gemeinsames «Gesamtgut». Stirbt eine Person, wird die Hälfte des Gesamtgutes unter den Erben verteilt.

Güterstand 3: Gütertrennung

Der Besitz beider Personen bleibt vollständig getrennt. Im Todesfall fällt nur das Vermögen der verstorbenen Person in die Erbmasse.

Konkubinat — beim Erben nicht geschützt

Unverheiratete Paare haben weiterhin kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt eine der beiden Personen, geht die andere beim Erben leer aus — ohne Testament.

Seit 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz zivil heiraten. Seither haben alle Paare die gleichen Rechte.

In der Schweiz werden jährlich Vermögenswerte von rund 90 Milliarden Franken vererbt. Dennoch hat ein grosser Teil der Bevölkerung keinen verbindlichen letzten Willen erfasst. Seit dem 1. Januar 2023 ist der frei verfügbare Anteil grösser als zuvor.

Was zum Nachlass gehört

Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen der verstorbenen Person: Wohneigentum, Schmuck, Bankguthaben, Wertschriften – und ebenso bestehende Schulden. Nicht zum Nachlass gehören Guthaben der 2. Säule und der Säule 3a.

Gesetzliche Erbfolge (Parentelsystem)

Gesetzliche Erben sind der Ehe- oder eingetragene Partner sowie die Familie in einer festgelegten Reihenfolge. Fehlen entsprechende Angehörige, fällt der Nachlass an den Kanton oder die Gemeinde des letzten Wohnsitzes.

Erbschaftssteuer

Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer. Die Kantone – mit Ausnahme von Schwyz und Obwalden – kennen sie jedoch. In der Regel sind verheiratete Partner und deren Nachkommen von der Steuer befreit.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen und Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Zudem können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten in Ihrem Sinn handelt.

Vorlagen bietet z.B. die FMH (Schweizerische Ärztegesellschaft). Eine Patientenverfügung muss datiert und unterschrieben sein und sollte regelmässig überprüft werden.

Anordnungen für den Todesfall

  • Angaben zu Versicherungen, Bankkonten, Abonnements und digitalen Profilen
  • Passwörter und Zugangsdaten
  • Persönliche Wünsche für die Bestattung

Wichtig: Bewahren Sie Dokumente so auf, dass sie im Notfall schnell gefunden werden. Ein Testament darf nicht im Bankschliessfach liegen.

Wer die gesetzliche Erbfolge anpassen oder ergänzen möchte, kann dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag tun. Beide Dokumente ermöglichen, Wünsche klar festzuhalten — auch über die Pflichtteile hinaus.

Mögliche Inhalte

  • Zuwendungen an geliebte Menschen, die nicht erbberechtigt sind
  • Spezielle Vermächtnisse wie Schmuckstücke, Sammlungen oder Immobilien
  • Bedingte Verfügungen, etwa gekoppelt an eine Ausbildung
  • Regelungen bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen

Das eigenhändige Testament

  • Muss vollständig handschriftlich verfasst sein
  • Datum und Unterschrift enthalten
  • Kann jederzeit geändert oder widerrufen werden

Wichtig: Testament und Erbvertrag sollten klar formuliert sein. Eine juristische Fachperson oder ein Notar kann dabei unterstützen.

Glossar & Links

Wichtige Begriffe
& nützliche Links

Glossar

Ehe für alle
Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz zivil heiraten. Seither haben alle Paare die gleichen Rechte.
Erblasser, Erblasserin
Lebende Person, die ihre Nachlassplanung macht, oder verstorbene Person, deren Erbe verteilt wird.
Erbfall
Zeitpunkt, in dem der Besitz einer Person zum Erbe wird, also wenn die Person gestorben ist.
Erbteil
Anteil am Erbe, der entweder vom Gesetz vorgegeben wird oder der im letzten Willen definiert ist.
Güterrechtliche Auseinandersetzung
Prozess, mit dem der jeweilige Besitz der Ehepartnerin oder des Ehepartners bestimmt wird — im Fall von Trennung, Scheidung oder Tod.
Legat
Schenkung an eine Person oder eine Organisation.
Letztwillige Verfügung
Letzter Wille in Form eines Testaments oder Erbvertrags.
Parentelsystem
Gesetzliche Reihenfolge, in der Verwandte einer verstorbenen Person beim Erben berücksichtigt werden.
Pflichtteil
Gesetzlich geschützter Anteil an einem Nachlass. Indem man eine erbberechtigte Person «auf den Pflichtteil setzt», wird ihr nicht mehr als das gesetzliche Minimum zugewiesen.
Vorerben / Nacherben
Möglichkeit, im letzten Willen zu bestimmen, wer das übriggebliebene Erbe nach dem Tod der ersten Erbin oder des ersten Erben erhält.

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Das Honorar für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen wird ausschliesslich zwischen Ihnen und unserem jeweiligen Partner individuell vereinbart. Als Vermittlungsplattform treten wir hierbei nicht als Vertragspartner auf, sondern stellen lediglich den Kontakt zu qualifizierten Dienstleistern her.

Für unsere Vermittlungsleistung erheben wir eine Gebühr direkt von unseren Partnern. Für Sie als Auftraggeber/In ist unser Service im Rahmen der Vermittlung vollständig kostenfrei. Es entstehen Ihnen keinerlei zusätzlichen Kosten durch unsere Tätigkeit.

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Die Orion Rechtsschutzversicherung hat für Versicherte ab 60 Jahren einen speziellen Baustein mit Unterstützung in folgenden Themen:

  • Überprüfung des Testaments
  • Aufsetzen einer Patientenverfügung, oder eines Vorsorgeauftrages

Die Leistungssumme entspricht je nach Produkt zwischen CHF 5'000.– und 20'000.–, welche alle 3 Jahre beansprucht werden kann. Für dieses Rechtsgebiet besteht eine Karenzfrist von einem Jahr.

Bei einem Neuabschluss ab Alter 60 profitieren Sie von einem Senioren-Rabatt in der Höhe von 20%.

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Impressum

Die Hünique hat Ihren Sitz an der Aeschstrasse 179, in 8123 Ebmatingen.

Die Hünique ist eine Marke resp. ein Dienstleister der Vermittlix GmbH.

Vermittlix GmbH

Im Grossacher 2
8127 Forch

Gerichtsstand: Küsnacht (ZH)